Allgemeine Geschäftsbedingungen

A. Grundsätze

  1. ACIM GmbH bietet für Firmen und Institutionen gemäß dem auf www.acim.ch publizierten Angebot Dienstleistungen an im Bereich von Beratung, Projektleitung, Coaching, Mediation, Vorträgen und Seminaren.
  2. Das Vorgehen wird individuell gestaltet. Die dafür in Frage kommenden Beratungsleistungen werden durch die zu beratende Person, die Beratungsperson und gegebenenfalls durch den Auftraggeber gemeinsam festgelegt, laufend evaluiert und wenn erforderlich angepasst.
  3. Das erste Beratungsgespräch ist unverbindlich aber kostenpflichtig, da es bereits einen grundlegenden Teil der Beratungsleistung ausmacht. Falls Sie innerhalb der ersten Stunde auf eine Fortsetzung verzichten möchten, wird das Erstgespräch als kostenloses Kontaktgespräch betrachtet.
  4. Auf Wunsch kann als erster Schritt ein kostenloses Kontaktgespräch von max. 30 Minuten Dauer vereinbart werden. Dieses dient ausschließlich dem gegenseitigen Kennenlernen, einem kurzen Überblick über die Situation der zu beratenden Person, der Beantwortung von Fragen sowie der Klärung, ob und in welcher Form eine Zusammenarbeit in Frage kommt.
  5. In der Zusammenarbeit mit Firmen und Institutionen beginnt der Beratungsprozess mit einem Informations- und Auftragsgespräch.

B. Offerte und Auftragsvereinbarung

  1. Im Rahmen des ersten Beratungs- bzw. Auftragsgesprächs wird für den zu erwartenden Aufwand eine verbindliche Offerte erstellt und je nach Vereinbarung ein Kostenrahmen oder ein Kostendach definiert.
  2. Gem. Pt. A 2 dieser AGB kann das Vorgehen jederzeit Ihren Wünschen und Bedürfnissen angepasst werden, auch wenn sich dadurch gegenüber der Offerte ein Minderpreis ergibt.
  3. Wenn die auftraggebende Person mit der Auftrags- und Zielvereinbarung, der Offerte und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden sind, wird eine Auftragsbestätigung unterzeichnet.
  4. Auf der Basis dieser Auftragsbestätigung wird ACIM GmbH im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs für die zu beratende Person tätig und die dabei entstehenden Aufwendungen werden gem. Offerte in Rechnung gestellt.
  5. Zeichnet sich im Laufe eines Beratungsprozesses gegenüber der Offerte ein Mehraufwand ab, wird ACIM GmbH darüber informieren und gemeinsam mit der auftraggebenden Person einen angepassten Beratungsauftrag bzw. eine modifizierte Offerte formulieren.

C. Verrechnungsprinzip

  1. ACIM GmbH verrechnet erbrachte Leistungen nach dem Aufwandprinzip gem. geltendem Stundenansatz für Privatpersonen oder Unternehmen (siehe Tarife).

D. Verrechenbare Leistungen:

  1. Beratungs- und Coachinggespräche in den Räumen von ACIM GmbH oder auswärts.
  2. Bearbeitungszeit – Vorbereitung und Nachbearbeitung von Beratungsgesprächen.
  3. Schriftliche Zusammenfassungen, Beratungsberichte, Gutachten.
  4. Recherchen und Abklärungen im Auftrag der Kundin, des Kunden.
  5. Spesen nach Vereinbarung.
  6. Reisezeiten nach Vereinbarung.

E. Tarife

  1. Die Tarife werden gem. Pt. A 5 dieser AGB zusammen festgelegt.
  2. Auf Wunsch kann für ein Beratungsmandat eine Pauschale vereinbart werden.

F. Zahlungsbedingungen

  1. Die Beratungsleistungen werden am Ende der Beratung, bei größeren Aufträgen oder auf Wunsch auch etappenweise (in der Regel zum letzten des Monats) verrechnet.
  2. Das Zahlungsziel beträgt 20 Tage.
  3. Auf Wunsch können Teilzahlungen vereinbart werden. Entsprechende Details und Modalitäten werden im ersten Beratungs- bzw. Auftragsgespräch geregelt.

G. Verrechnung bei versäumten oder abgesagten Terminen

  1. Beratungstermine, welche länger als 48 h im Voraus abgesagt werden, werden nicht verrechnet. Für innerhalb 48 h vor dem vereinbarten Termin abgesagte Beratungen kann ein angemessenes Ausfallhonorar bis max. 100% der reservierten Zeit verrechnet werden.
  2. Für ohne Nachricht versäumte Beratungstermine kann die dafür reservierte Zeit zum vollen Tarif in Rechnung gestellt werden.
  3. Bei wiederholtem Zuspätkommen kann die Verrechnung zum vollen Tarif vom ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt an erfolgen.

H. Schriftliche Unterlagen

  1. Alle Beratungs- und Coachinggespräche sind vertraulich und unterliegen der beruflichen Schweigepflicht, auch gegenüber einem Auftraggeber, wenn dieser nicht gleichzeitig die zu beratende Person ist. Modalitäten der Information gegenüber einem Auftraggeber werden im Einzelfall zwischen den beteiligten Personen vereinbart.
  2. Die zu beratende Person kann jederzeit Einsicht in die durch die Beratungsperson erstellten Notizen und Unterlagen nehmen. Ein Anrecht auf Herausgabe dieser Unterlagen besteht nicht.
  3. Eine Weitergabe von Test- und Beratungsergebnissen an externe Stellen, Auftraggeber, etc. kann nur dann erfolgen, wenn die zu beratende Person hierzu ihr schriftliches Einverständnis gegeben hat.